Eine Limosa Meldung einreichen

Kommen Sie vorübergehend oder teilweise nach Belgien, um eine selbständige Erwerbstätigkeit in einem Risikosektor auszuüben, ohne hier dauerhaft ansässig oder niedergelassen zu sein? Dann müssen Sie dies auf Limosa.be melden.

 

Welche Risikosektoren sind betroffen?

Es handelt sich um Tätigkeiten in den folgenden Risikosektoren:

Bestimmte Kategorien von entsandten Selbständigen werden vom Anwendungsbereich der Limosa-Meldepflicht ausgeschlossen.

 

Wie reichen Sie eine Limosa Meldung ein?

Sie können eine Limosa Meldung einreichen über den gesicherten Onlinedienst Limosa.

Eine Limosa Meldung enreichen