Diese Seite drucken
Misslungener Start

Wenn Ihr selbständiger Nebenberuf nicht das gewünschte Ergebnis zeigt, können Sie ihn beenden.

Das LISVS wird Ihre Beiträge zurückzahlen, wenn:

  • Ihr Nebenberuf nur beschränkte Einkünfte einbrachte
  • Sie Ihren Nebenberuf innerhalb eines Jahres beendet haben
  • Sie hierfür einen Antrag einreichen

Ihre Beiträge können entweder vollständig oder teilweise zurückbezahlt werden.