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Prozentsätze für die Regularisierung

Für die Regularisierung der Periode der Tätigkeitsaufnahme gelten folgende Prozentsätze:

  • 20,50 % für das 1. Tätigkeitsjahr

  • 21,00 % für das 2. Tätigkeitsjahr

  • 21,50 % für das 3. Tätigkeitsjahr