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Ausgleichsprämie

Ausgleichsprämie
(im Monat Mai)

 € 204,01

Ab 2011 wird im Monat Mai eines jeden Jahres eine Ausgleichsprämie gewährt, dies zu Gunsten der invaliden Selbständigen, die am 31. Dezember des Jahres vor dem der Gewährung mindestens 1 Jahr arbeitsunfähig sind.