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Im Rahmen der Beitragsberechnung ist das Referenzjahr jenes Jahr, von dem das Berufseinkommen für
die Berechnung der Beiträge berücksichtigt wird. Es ist das dritte Kalenderjahr, das demjenigen
Jahr vorhergeht, für das die Beiträge geschuldet werden. Achtung! Dies gilt nicht während des Zeitraums des Beginns einer Tätigkeit. Im Rahmen der Versicherung für ärztliche Versorgung ist das Referenzjahr das zweite Kalenderjahr, das demjenigen Jahr vorhergeht, während dessen die ärztlichen Leistungen ausbezahlt werden. |
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