|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Behördlich bestellte Vertreter sind Personen, die in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung
mit einem Mandat beauftragt sind,
Als solche fallen die behördlich bestellten Vertreter aus dem Geltungsbereich des Selbständigenstatuts. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| © LISVS 2005 Haftungsausschluss Letzte Änderung Mon, Sep 19, 2005. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||