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Behördlich bestellte Vertreter (öffentliche Mandatare)
Behördlich bestellte Vertreter sind Personen, die in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung mit einem Mandat beauftragt sind,
  • sei es auf Grund eines Amtes das sie bei einer Verwaltung des Staats, einer Region, einer Gemeinschaft, einer Provinz, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ausüben,
  • sei es als Vertreter einer Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- oder Selbständigenorganisation,
  • sei es als Vertreter des Staats, einer Region, einer Gemeinschaft, einer Provinz oder einer Gemeinde

Als solche fallen die behördlich bestellten Vertreter aus dem Geltungsbereich des Selbständigenstatuts.