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Pension von Verheirateten (Familie)

Eine Pension für Verheiratete oder Pension als Familie ist eine Alterspension, die zuerkannt wird an Personen, die verheiratet sind.
Sein oder ihre Ehegatte/(-in):

  • muss jede nicht zugelassene Berufstätigkeit eingestellt haben
  • darf keine Alters- oder Hinterbliebenenpension in Folge einer anderen belgischen oder ausländischen Pensionsregelung oder in Folge des Statuts, das für das Personal einer öffentlich-rechtlichen internationalen Einrichtung gilt, erhalten.
  • darf keine Beihilfe erhalten, die aufgrund von Krankheit, Invalidität, unfreiwilliger Arbeitslosigkeit oder Laufbahnunterbrechung und auf Basis einer belgischen oder ausländischen Gesetzgebung über die Sozialsicherheit zuerkannt wurde