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Amt - Stelle - Mandat
Zu dieser Gruppe gehören alle Berufstätigkeiten, die keine Tätigkeiten als Selbständige oder als Arbeitnehmer sind, und auch keine künstlerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten.


Beispiele:

  • Tätigkeiten als Helfer, die nicht regelmäßig ausgeübt werden, und die jährlich über weniger als 90 Tage verteilt sind
  • Berufstätigkeiten, die nicht dem Sozialstatut der Selbständigen unterliegen
    z.B. Journalisten, Pressekorrespondenten und Personen, die Urheberrechte beziehen, während sie noch eine andere Tätigkeit ausüben.
  • ein bei einer öffentlichen Einrichtung ausgeübtes Mandat, eine Einrichtung öffentlichen Interesses oder eine Vereinigung von Städten und Gemeinden unter der Voraussetzung, dass diese Mandate nicht (mehr) ohne Meldung zugelassen sind.
  • die Funktion des Richters in sozialen Angelegenheiten oder des Gerichtsrats in soziale Angelegenheiten bei den Arbeitsgerichtshöfen