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Zu dieser Gruppe gehören alle Berufstätigkeiten, die keine Tätigkeiten als Selbständige
oder als Arbeitnehmer sind, und auch keine künstlerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten.
Beispiele:
- Tätigkeiten als Helfer, die nicht regelmäßig ausgeübt werden, und die jährlich
über weniger als 90 Tage verteilt sind
- Berufstätigkeiten, die nicht dem Sozialstatut der Selbständigen unterliegen
z.B. Journalisten, Pressekorrespondenten und Personen, die Urheberrechte beziehen, während sie noch
eine andere Tätigkeit ausüben.
- ein bei einer öffentlichen Einrichtung ausgeübtes Mandat, eine Einrichtung öffentlichen
Interesses oder eine Vereinigung von Städten und Gemeinden unter der Voraussetzung, dass diese Mandate
nicht (mehr) ohne Meldung zugelassen sind.
- die Funktion des Richters in sozialen Angelegenheiten oder des Gerichtsrats in soziale Angelegenheiten
bei den Arbeitsgerichtshöfen
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