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Freiwillige Zusatzpension

Die freiwillige Zusatzpension ergänzt die gesetzliche Pension.

Jeder Selbständige erhält nach Pensionierung eine gesetzliche Pension, die vom Staat bezahlt wird. Die gesetzlichen Pensionen werden u.a. durch die Sozialbeiträge finanziert, die jeder Selbständige während seiner Laufbahn verpflichtet bezahlen muss.

Wenn Sie Ihre gesetzliche Pension zu niedrig finden, können Sie freiwillig und auf steuerlich günstige Art und Weise eine Zusatzpension ansparen.

Sie bauen die freiwillige Zusatzpension selbst auf:

  • Sie zahlen Beiträge an eine Einrichtung, die eine Zusatzpension anbietet
  • Bei Pensionierung erhalten Sie den gesparten Betrag gemeinsam mit dessen Ertrag

Seit 1. Januar 2004 gibt es für Selbständige die "gewöhnliche" und "soziale" Zusatzpension.