|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Verwaltungskosten bestehen aus einer Vergütung, die jeder Sozialversicherungsfonds für die Verwaltung der Akten seiner Mitglieder verrechnen kann. Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich von Fonds zu Fonds. Sie wird gleichzeitig mit den Beiträgen eingezogen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| © LISVS 2004 Haftungsausschluss Letzte Änderung Mon, May 05, 2003. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||