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Ihre Hauptaktivität beenden

Wenn Sie Ihre Hauptaktivität beenden, bleiben Sie Selbständiger im Nebenberuf, wenn Sie:

  • Entweder ein lohnersetzendes Einkommen aus der Sozialversicherung erhalten, das mindestens dem Betrag einer Mindestpension für einen alleinstehenden Selbständigen entspricht.
  • Oder ihre Rechte auf eine Ruhe- oder Invaliditätspension bewahren.

Ein Selbständiger im Nebenberuf, der seine Haupttätigkeit beendet, wird also nicht automatisch ein Selbständiger im Hauptberuf.


Pensionisten
Sobald Sie pensioniert sind, hat es technisch gesehen keinen Sinn mehr, um von einem Nebenberuf zu sprechen. Sie gehören dann zur speziellen Beitragskategorie der Pensionisten.