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Wenn Sie Ihre Hauptaktivität beenden, bleiben Sie
Selbständiger im Nebenberuf, wenn Sie:
- Entweder ein lohnersetzendes Einkommen aus der
Sozialversicherung erhalten, das mindestens dem Betrag einer
Mindestpension für einen alleinstehenden Selbständigen
entspricht.
- Oder ihre Rechte auf eine Ruhe- oder Invaliditätspension
bewahren.
Ein Selbständiger im Nebenberuf, der seine
Haupttätigkeit beendet, wird also nicht automatisch ein
Selbständiger im Hauptberuf.
Pensionisten
Sobald Sie pensioniert sind, hat es technisch gesehen keinen Sinn
mehr, um von einem Nebenberuf zu sprechen. Sie gehören dann
zur speziellen Beitragskategorie der Pensionisten.
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