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Wenn Sie der gesetzlichen Annahme entsprechen, sind Sie als mitarbeitender Ehepartner seit 1. Juli 2005 verpflichtet, sich an das Maxi-Statut anzuschließen (außer für die Konkursversicherung). Anmerkung: Die gesetzlichen Ehepartner und die Partner mit einem Lebensgemeinschaftsvertrag werden auf gleiche Weise behandelt.
Ausnahmen
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| © LISVS 2011 Haftungsausschluss Letzte Änderung Thu, Jan 20, 2011. |
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