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Haupttätigkeit

Um von einem selbständigen Nebenberuf sprechen zu können, muss Ihre Haupttätigkeit einer Reihe von Voraussetzungen entsprechen.


Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Haupttätigkeit als Gehaltsempfänger
  • Haupttätigkeit im Unterrichtswesen
  • Haupttätigkeit, die das Recht auf eine andere Pensionsregelung nach sich zieht