|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Selbständigen und die selbständigen Praktikanten, die zeitweilig oder teilweise nach Belgien arbeiten kommen, müssen sich ab 1. April 2007 anhand der Limosa-Erklärung offiziell anmelden. Darum müssen Sie nicht notwendigerweise der sozialen Sicherheit in Belgien unterworfen sein. Es gibt verschiedene Ausnahmen von dieser Meldepflicht. Es hängt davon ab, warum
Sie nach Belgien kommen und wie lange Ihr Auftrag dauern wird.
Weitere Auskünfte finden Sie auf der Limosa Webseite. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| © LISVS 2012 Haftungsausschluss Letzte Änderung Wed, Aug 01, 2012. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||