Internationale Vereinbarungen über die soziale Sicherheit, sowohl
bilaterale als auch multilaterale, gelten für:
- die Untertanen jener Staaten, die diese Verträge unterzeichnet haben
- die Untertanen von dritten Staaten sowie ihre Familienmitglieder unter zwei Voraussetzungen: Sie wohnen
gesetzlich in einem Land der Europäischen Union und haben Verbindungen mit mindestens zwei der Länder
- anerkannte politische Flüchtlinge
- Staatenlose
- ihre überlebenden Ehepartner
Die internationalen Verträge haben durchwegs die selben Absichten.
Sie sorgen dafür, dass:
- Angegeben wird, die Gesetzgebung welchen Landes gilt
- Alle Untertanen in der selben Situation die selben Rechte und Pflichten haben
- Erworbene oder beinahe erworbene Rechte aufrecht bleiben: die Rechte der sozialen Sicherheit, die
in einem Land aufgebaut wurden, dürfen im anderen Land nicht verloren gehen
- Beihilfen aus der sozialen Sicherheit sind exportierbar und können somit auch im anderen Land
bezogen werden
Vorübergehend in Belgien arbeiten
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