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Regularisierung

Die Regularisierung der Beiträge ist das Anpassen der Beiträge aufgrund von neuen bekannten Berufseinkünften, die als Basis für die eigentliche Beitragsberechnung dienen.
Bei Beginn der Tätigkeit werden die vorläufigen Beiträge, die sich auf das 1. Kalenderjahr (das 4 Quartale Unterwerfung umfasst und die Quartale, die dem vorausgehen) beziehen, aufgrund der Betriebseinkünfte dieses 1. Kalenderjahres der Unterwerfung regularisiert.
Die vorläufigen Beiträge, die sich auf die 2 folgenden Jahre beziehen, werden aufgrund des jeweils 2. und 3. Jahres der Unterwerfung regularisiert.