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Die Regularisierung der Beiträge ist das Anpassen der Beiträge
aufgrund von neuen bekannten Berufseinkünften, die als Basis für die eigentliche
Beitragsberechnung dienen.
Bei Beginn der Tätigkeit werden die vorläufigen Beiträge, die sich auf das 1. Kalenderjahr
(das 4 Quartale Unterwerfung umfasst und die Quartale, die dem vorausgehen) beziehen, aufgrund der Betriebseinkünfte
dieses 1. Kalenderjahres der Unterwerfung regularisiert.
Die vorläufigen Beiträge, die sich auf die 2 folgenden Jahre beziehen, werden aufgrund des
jeweils 2. und 3. Jahres der Unterwerfung regularisiert.
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