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Vorläufige Beiträge sind Beiträge, die unter
vorläufigem Titel berechnet werden, weil die definitive Berechnungsgrundlage noch nicht bekannt
ist.
Dies geschieht zum Beispiel wenn Sie:
- anfangen als Selbständiger
- anfangen als Helfer
- ändern von der Beitragskategorie (Hauptberuf wird
Nebenberuf, oder umgekehrt)
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