Diese Seite drucken
 
Vorläufige Beiträge

Vorläufige Beiträge sind Beiträge, die unter vorläufigem Titel berechnet werden, weil die definitive Berechnungsgrundlage noch nicht bekannt ist.

Dies geschieht zum Beispiel wenn Sie:

  • anfangen als Selbständiger
  • anfangen als Helfer
  • ändern von der Beitragskategorie (Hauptberuf wird Nebenberuf, oder umgekehrt)