Diese Seite drucken
 
Pension als Alleinstehender

Eine Pension als Alleinstehender ist eine Alterspension und ist kleiner als eine Familienpension.
Sie kann zuerkannt werden an:

  • Jemand, der verheiratet ist, unter der Voraussetzung, dass der/die Ehegatte/(-in) eine bestimmte Lohnersatzbeihilfe erhält oder eine andere als eine zugelassene Tätigkeit ausübt
  • Jemand, der unverheiratet ist
  • Eine Witwe oder einen Witwer
  • Jemand, der geschieden ist, unter der Voraussetzung, dass der/die Ehegatte/(-in) keinen Anspruch auf einen Teil der Pension erhebt