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Eine Pension als Alleinstehender ist eine Alterspension
und ist kleiner als eine Familienpension.
Sie kann zuerkannt werden an:
- Jemand, der verheiratet ist, unter der Voraussetzung, dass der/die Ehegatte/(-in) eine bestimmte Lohnersatzbeihilfe
erhält oder eine andere als eine zugelassene Tätigkeit ausübt
- Jemand, der unverheiratet ist
- Eine Witwe oder einen Witwer
- Jemand, der geschieden ist, unter der Voraussetzung, dass der/die Ehegatte/(-in) keinen Anspruch auf
einen Teil der Pension erhebt
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