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Die Anschlusspflicht ist, genauso wie die Beitragspflicht, ein
Bestandteil der Versicherungspflicht.
Der Selbständige ist gesetzlich verpflichtet, sich bei einem
Sozialversicherungsfonds nach
Wahl anzuschließen. Dies muss innerhalb der auferlegten Frist
von 90 Tagen erfolgen.
Einmal angeschlossen, unterliegt der Selbständige auch der Mitwirkungspflicht.
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