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Anschlusspflicht

Die Anschlusspflicht ist, genauso wie die Beitragspflicht, ein Bestandteil der Versicherungspflicht.
Der Selbständige ist gesetzlich verpflichtet, sich bei einem Sozialversicherungsfonds nach Wahl anzuschließen. Dies muss innerhalb der auferlegten Frist von 90 Tagen erfolgen.
Einmal angeschlossen, unterliegt der Selbständige auch der Mitwirkungspflicht.