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Das Honorar oder die Gage, die an einen Künstler bezahlt
wird, unterscheidet sich vom Urheberrecht.
Das Honorar betrifft die materielle Verkörperung des
künstlerischen Konzeptes. Es stellt die Einkünfte dar,
die aus der Realisierung des Werkes selbst oder aus dem Verkauf
oder der Ausbezahlung des eigenen Werks erworben werden. Es wird
von den zuständigen Finanzämtern auf Basis von Artikel
20, 3. des alten Einkommenssteuergesetzes besteuert.
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