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"Bruttieren" ist eine spezielle Technik, die für die
Berufseinkünfte, welche die Basis für die eigentliche
Beitragsberechnung bilden, angewendet wird.
Mit "Bruttierung" bezeichnet man eine Erhöhung der
Berufseinkünfte mit dem Produkt der Berufseinkünfte und
des Beitragsprozentsatzes, der für das Veranlagungsjahr
gilt.
Ab 2003 wird diese Technik nicht mehr angewendet für die
Beitragsberechnung.
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