Diese Seite drucken
 
Weiterversicherung

Die Weiterversicherung ist eine Überbrückungstechnik, wobei ein ehemaliger Selbständiger durch die freiwillige Bezahlung von Beiträgen bestimmte soziale Rechte für die Zukunft behalten kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Selbständige mindestens ein Jahr lang versichert war, und dass er seine selbständige Beschäftigung eingestellt hat.

Im Prinzip kann man die Weitersicherung nur 2 Jahre lang überbrücken.
Wenn die selbständige Tätigkeit weniger als 7 Jahre vor dem normalen Pensionsalter beendet wurde, kann die Weiterversicherung jedoch bis zum Erreichen des Pensionsalters durchlaufen oder bis zum Anfangsdatum der Frühpension.