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Die Weiterversicherung ist eine Überbrückungstechnik, wobei ein ehemaliger Selbständiger
durch die freiwillige Bezahlung von Beiträgen bestimmte soziale Rechte für die Zukunft behalten
kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Selbständige mindestens ein Jahr lang versichert war, und
dass er seine selbständige Beschäftigung eingestellt hat.
Im Prinzip kann man die Weitersicherung nur 2 Jahre lang überbrücken.
Wenn die selbständige Tätigkeit weniger als 7 Jahre vor dem normalen Pensionsalter beendet wurde,
kann die Weiterversicherung jedoch bis zum Erreichen des Pensionsalters durchlaufen oder bis zum Anfangsdatum
der Frühpension.
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