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KGaA steht für Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Eine KGaA ist eine Gesellschaft zwischen einem oder mehreren
solidarischen oder leitenden Gesellschaftern und einem oder
mehreren Geldgebern oder stillen
Gesellschaftern. Die stillen Gesellschafter bringen nur Kapital
ein. Im Gegenzug dazu erhalten Sie Inhaberaktien.
Für die Gründung einer KGaA ist eine notarielle Urkunde
erforderlich.
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