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KGaA

KGaA steht für Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Eine KGaA ist eine Gesellschaft zwischen einem oder mehreren solidarischen oder leitenden Gesellschaftern und einem oder mehreren Geldgebern oder stillen Gesellschaftern. Die stillen Gesellschafter bringen nur Kapital ein. Im Gegenzug dazu erhalten Sie Inhaberaktien.

Für die Gründung einer KGaA ist eine notarielle Urkunde erforderlich.