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Sozialbeiträge für einen Selbständigen im Nebenberuf

Ähnlichkeiten mit einem Hauptberuf als Selbständiger

  • Sie müssen pro Quartal bezahlen
  • Ihr Beitrag ist ein Prozentsatz Ihrer aufgewerteten Referenzeinkommen
  • Der Beitragsprozentsatz ist der selbe
  • Es gibt ein System von vorläufigen und definitiven Beiträgen

Wenn Ihr Referenzeinkommen niedriger liegt als eine bestimmte Grenze, müssen Sie keine Beiträge bezahlen.


Ihre soziale Sicherheit
Wenn Sie nebenberuflich selbständig sind, genießen Sie weiterhin die sozialen Vorteile des Systems, dem Sie durch Ihre Haupttätigkeit (Arbeitnehmer, Beamter, Pensionist) unterliegen.
Die Beiträge, die Sie bezahlen, tragen zum Gleichgewicht des Systems der Selbständigen bei, und begründen im Prinzip keine Rechte.
Beiträge, die Sie bezahlen auf ein Referenzeinkommen das die Grenze, auf deren Grund man die Mindestbeiträge für Hauptberuf berechnet, überschreitet, können eventuell doch Rechte begründen.


Rückerstattung Ihrer Beiträge bei einem misslungenen Start