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- Die Gesellschaft hat Rechtsfähigkeit erlangt in Januar, Februar oder März
Der Gesellschaftsbeitrag muss vor 1. Juli dieses Jahres bezahlt werden.
- Die Gesellschaft hat Rechtsfähigkeit erlangt ab 1. April
Der Gesellschaftsbeitrag muss spätestens am letzten Tag des 3. Monats bezahlt werden, der dem
Monat folgt an dem die Gesellschaft Rechtsfähigkeit erlangte.
Beispiele
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- Die Gesellschaft erlangt Rechtsfähigkeit am 8. April 2006: Der Gesellschaftsbeitrag muss spätestens
bis 31. Juli 2006 bezahlt werden.
- Die Gesellschaft erlangt Rechtsfähigkeit am 14. November 2006: Der Gesellschaftsbeitrag muss
spätestens am 28. Februar 2007 bezahlt werden.
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