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Die Gesellschaft muss jährlich einen Beitrag an ihre Sozialversicherungskasse
entrichten.
Der Gesellschaftsbeitrag 2010 beträgt € 347,50 oder € 852,50, abhängig
vom Umfang der Gesellschaft.
Bezahlung
Der jährliche Gesellschaftsbeitrag muss bezahlt werden:
- vor dem 1. Juli von jedem Beitragsjahr
- spätestens am letzten Tag des 3. Monats nach dem Datum, an dem die Gesellschaft Rechtsfähigkeit
erlangte oder nach dem Faktum das die Gesellschaft dem Steuersystem für Nicht-Einwohner unterwirft
Achtung! Bezahlung
des Gesellschaftsbeitrags im Gründungsjahr
Die arbeitenden Gesellschafter, Leiter oder Geschäftsführer haften
solidarisch für die Bezahlung der Beiträge, Erhöhungen und Kosten.
Versäumnis
Bei verspäteter Bezahlung folgt pro Monat eine Erhöhung von
1 % auf den schuldigen Teil des Beitrages. Die Erhöhungen laufen weiter bis einschließlich
des Monats, in dem die Schuld bezahlt wird, oder bis zu dem Zeitpunkt, in dem die gerichtliche Prozedur
eingeleitet wird.
In bestimmten Fällen ist eine Abtretung
der Erhöhung möglich.
Berechnung des Gesellschaftsbeitrags
Permanente Freistellung
Befristete Freistellung
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