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Gesellschaftsbeitrag

Die Gesellschaft muss jährlich einen Beitrag an ihre Sozialversicherungskasse entrichten.
Der Gesellschaftsbeitrag 2010 beträgt € 347,50 oder € 852,50, abhängig vom Umfang der Gesellschaft.


Bezahlung
Der jährliche Gesellschaftsbeitrag muss bezahlt werden:

  • vor dem 1. Juli von jedem Beitragsjahr
  • spätestens am letzten Tag des 3. Monats nach dem Datum, an dem die Gesellschaft Rechtsfähigkeit erlangte oder nach dem Faktum das die Gesellschaft dem Steuersystem für Nicht-Einwohner unterwirft

Achtung!  Bezahlung des Gesellschaftsbeitrags im Gründungsjahr

Die arbeitenden Gesellschafter, Leiter oder Geschäftsführer haften solidarisch für die Bezahlung der Beiträge, Erhöhungen und Kosten.


Versäumnis  
Bei verspäteter Bezahlung folgt pro Monat eine Erhöhung von 1 % auf den schuldigen Teil des Beitrages. Die Erhöhungen laufen weiter bis einschließlich des Monats, in dem die Schuld bezahlt wird, oder bis zu dem Zeitpunkt, in dem die gerichtliche Prozedur eingeleitet wird.
In bestimmten Fällen ist eine Abtretung der Erhöhung möglich.


Berechnung des Gesellschaftsbeitrags
Permanente Freistellung
Befristete Freistellung